© Hüpfiburg * Haidenkofen 35 * 93104 Sünching * Tel.: 09480-8039890
AGB Hüpfburg
Verleihbedingungen
Bei der Option “ohne Betreuung durch den
Vermieter”, sind zusätzlich, folgende
Bedingungen beim Betrieb der Hüpfburg
unbedingt einzuhalten:
Vertragsbedingungen
Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere
Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und
direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen
können. Bei Bedarf muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau
kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom Mieter zur Verfügung
gestellt werden. Der Aufbau endet in der Regel eine
Viertelstunde vor Veranstaltungsbeginn.
Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche Geräte
besenrein zu übergeben. Beschädigungen an Mietobjekten
sind sofort bei Feststellung zu melden.
Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung:
Grundsätzlich gilt:
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können
nicht geltend gemacht werden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung
für die vermietete Hüpfburg.
Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die
Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das
Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für
eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet
für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen
Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen
Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und
Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits-
und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Dem Mieter
wird empfohlen ggf. eine Haftpflicht und
Veranstaltungsversicherungen abzuschließen. Alle
Hüpfburgen / Mietobjekte müssen von Erwachsenen
durchgehend beaufsichtigt werden. Bei unsachgemäßer
Behandlung des 50 €, bzw. Reparaturkosten erhoben (je nach
Schadensfall).
Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel
nach Veranstaltungsende in einem sicherem Bereich
aufbewahren werden. Im Fall von Diebstahl oder
Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.
Höhere Gewalt:
Der Vermieter behält sich vor, bei höherer Gewalt die
Veranstaltung abzusagen. Die Entscheidung erliegt einzig dem
Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens Mieter ist nicht
geltend zu machen.
Der Vermieter verpflichtet sich in diesem Fall die gebuchten
Artikel zu einem anderem Zeitpunkt 50 % günstiger
bereitzustellen.
Betriebsvoraussetzungen:
Für aufblasbare Geräte benötigen wir eine ebene, gereinigte
Fläche, z.B. Gras oder Pflasterstein.
Direkte Zufahrt für einen Transporter (mit Anhänger) muss
gewährt sein – Sollte dieses
nicht möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die
Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in Aktionsnähe (2 m)
oder Wasser ist Sache der Veranstalter. Aus
Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die
bereitgestellten Stromleitungen nicht überlastet werden.
Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Bei widrigen
Witterungsverhältnissen wie Regen und starkem
Windaufkommen werden aufblasbare Module, nicht
betrieben. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass auf den
Bereitgestellten Stromleitungen keine weiteren Geräte oder
Stände betrieben werden.
Es muss immer eine vom Mieter abgestellte,
verantwortliche Aufsichtsperson während
des Betriebes der Hüpfburg, vor Ort sein !
Es dürfen keine spitzen Gegenstände mit in
die Hüpfburg genommen werden!
Die Hüpfburg dürfen nur ohne Schuhe
betreten werden!
Abhängig von der Größe der Hüpfburg,
können diese von bis zu maximal 12 Kindern
gleichzeitig genutzt werden.
Die Benutzung der Hüpfburg ist
ausschließlich Kindern vorbehalten !
Bei Aufbau ist die Hüpfburg gemeinsam mit
dem Mieter und dem Aufbauteam auf
Funktionalität (z.B. Gebläse, Dichtigkeit.)zu
prüfen. Während des Aufbauens erfolgt eine
zu beachtende Einweisung in den
ordnungsgemäßen Betrieb der Hüpfburg.
Die Hüpfburg werden bei Anlieferung vom
Vermieter gesichert!Die vom Aufbauteam
getroffenen Absicherungsmaßnahmen
müssen während des gesamten Betriebes
der Hüpfburg beibehalten werden!
Ab Windstärke 5 (Windböen) ist der Betrieb
der Hüpfburg umgehend einzustellen. Beim
Einstellen des Betriebes (Ausschaltung des
Gebläses) ist zwingend darauf zu achten das
sich keine Kinder mehr auf der Hüpfburg
befinden!
Stornierungsstaffelung:
Sollte Ihr Fest ausfallen, oder Sie treten aus
einem anderem Grund vom Vertrag zurück,
sind wir berechtigt folgende
Stornierungsgebühren zu fordern:
20% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis 16
Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag
zurücktreten.
70% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis zu
24 Stunden vor dem Veranstaltungstag (5:00
Uhr)
100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00)
Sollte das Personal mit Gerätschaften bereits
unterwegs zu Ihrer Veranstaltung sein, werden
die Personal- und Anreise- kosten in voller
Höhe angerechnet.
Zahlungsmodus:
Wir akzeptieren ausschließlich Barzahlung.
Der Betrag ist direkt bei Anlieferung zu
entrichten.
Allgemeine Bestimmungen
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen
Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf
öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen
obliegt allein im Verantwortungsbereich des
Mieters. Sollte einer oder mehrere Punkte des
Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar
des gesamten Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist das
Amtsgericht – Regensburg.